(1) Der Verein setzt sich ein für:
- die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche,
- die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft,
- die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt,
- die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder,
- den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
- soziale Gerechtigkeit für alle Kinder,
- die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, gemäß ihrem Entwicklungsstand,
- die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
- kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlichen Gruppen,
- Gemäß der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(2) Der Verein will die oben formulierten Ziele erreichen, indem er insbesondere:
- die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch seine Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst,
- Politik und Verwaltung zu kinderfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät,
- verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber Kindern einfordert,
- vorbeugend aufklärt und berät,
- Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe errichtet und betreibt,
- Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder ergreift oder veranlasst,
- die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die vergleichbare Ziele verfolgen, anstrebt, und kinderfreundliche Initiativen fördert,
- im Rahmen von Einrichtungen und Projekten Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen von diesen selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt und verwaltet werden,
- Informationsmaterial, Dokumentationen und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt,
- Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchführt,
- Mittel für die Verwirklichung der Vereinszwecke und die Förderung besonderer Aktivitäten und Projekte einwirbt.
(3) Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.
Satzung als PDF-Dokument